Auf dieser Seite findet Ihr alle Service-Informationen, alles Wissenswerte über die Führerscheine,
Infos zum Erste-Hilfe-Lehrgang, zum Sehtest und über den Führerschein mit 17.
Außerdem bieten wir Hilfe zum Thema Nachschulung (ASF).
B
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Pkw. Es handelt sich also um den begehrten „Autoführerschein“.
Die Klasse BE berechtigt zum Führen von Pkw mit großem Anhänger.
BE
Die Erweiterung B96 ermöglicht das Ziehen eines Wohnanhängers. Das Absolvieren einer zusätzlichen Prüfung ist nicht notwendig.
B96
Die Klasse L berechtigt zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.
L
B196 ermöglicht das Fahren eines Leichtkraftrades (125er). Das Absolvieren einer zusätzlichen Prüfung ist nicht notwendig.
Wir bieten Euch mehr
A1
Die Klasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern, im Volksmund auch gerne „125er“ genannt.
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kw.
A2
Die Klasse A berechtigt zum Führen aller Krafträder und aller dreirädriger Kraftfahrzeuge.
A
Mofas sind von der Fahrerlaubnispflicht aus-
genommen. Eine Prüfbescheinigung ist hier ausreichend.
Mofa
Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern, im Volksmund auch gerne „50er“ genannt.
AM
B196
Suchst Du noch weiterführende Information zu den einzelnen Klassen, dann klick hier!
B197
Die Schlüsselzahl B197 berechtigt zum Führen eines Pkw mit Schaltgetriebe, obwohl auf einem Automatikgetriebe gelernt wurde.
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Der so genannte „Führerschein mit 17“ wird im § 48a der Fahrerlaubnisverordnung geregelt und heißt richtig: Begleitetes Fahren ab 17.
Das begleitete Fahren wurde in Nordrhein Westfalen am 14.09.2005 als Modellversuch in Kraft gesetzt. Da sich der Versuch bewährt hat, wurde das begleitete Fahren zum 01.01.2011 fest in der Fahrerlaubnisverordnung verankert und ist somit dauerhaft geltendes Recht. Es gilt nur für den Pkw-Führerschein (Klasse B) oder den Pkw-Führerschein mit Anhänger (Klasse BE bzw B96).
Der Führerschein mit 17 berechtigt den Fahrer, Fahrzeuge der Klasse B oder BE bzw B96 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich zu führen.
Hierbei muss er von einer in der Prüfbescheinigung aufgeführten Person begleitet werden.
Voraussetzungen:
Um den Führerschein mit 17 zu erlangen, kann man frühestens ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag einen Antrag beim zuständigen Amt (Straßenverkehrs- oder Bürgeramt) stellen. Diesem Antrag müssen der/die Erziehungsberechtigte/n zustimmen. Alle benannten Begleitpersonen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach Bewilligung des Antrages kann die Ausbildung zur Fahrerlaubnis beginnen.
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Eine Nachschulung wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde angeordnet, wenn Führerscheininhaber während der Probezeit bestimmte Verstöße begehen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier die „schwerwiegenden Zuwiderhandlungen“ (A-Verstoß) und die „weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen“ (B-Verstoß).
Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Nachschulung angeordnet und
die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre. Die Nachschulung muss innerhalb einer
bestimmten Frist, welche durch die Verwaltungsbehörde festgesetzt wird,
absolviert werden.
Gerne beraten wir Euch individuell
Nächster Termin
Fr. 06.12.2024 um 16:15 Uhr
Wichtig
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
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Unsere Fahrschule verfügt über einen Fahrsimulator des Vogel Verlags. Du kommst in den ersten Stunden Deiner Fahrschulzeit in den Genuss, Deine ersten "Trockenübungen" auf diesem Simulator zu absolvieren. Zum einen hilft es Dir, erste Grundlagen ohne Gefahren im Straßenverkehr zu sammeln.
Außerdem kannst Du unbeobachtet und ganz ohne den Druck des Straßenverkehrs erste Trainings absolvieren. Auch ist es möglich, eine Vielzahl von Gefahrensituationen zu simulieren, die sich im realen Straßenverkehr nicht so einfach ergeben. Das Beste ist, Du kannst dies so lange üben bis Du sicher genug bist.
Du lernst spielend die Grundlagen des Autofahrens kennen, wie das Zusammenspiel der Pedale, den Umgang mit der Schaltung, das sichere Abbiegen, das Anfahren, Lenkübungen und vieles mehr. Schritt für Schritt lernst Du so die Abläufe und Grundlage des Autofahrens. Dabei passen sich die Herausforderungen Deinem Lernlevel an.
Deine Vorteile sind....
Unser Fahrschulsimulator
hilft Dir auf Deinem Weg zu Deinem Führerschein
Lerne andere Verkehrsteilnehmer besser einzuschätzen, wie diese auf Dein Verhalten reagieren. Auch die Verkehrsregeln werden Dir aufgezeigt. Dazu gehören, Vorfahrtsregeln, Verkehrszeichen, Kreisverkehr, Ampeln und vieles weitere mehr.
Falls Du noch unsicher mit der deutschen Sprache sein solltest, unterstützt Dich unser Simulator in Deiner Muttersprache.
Auch uns hilft der Simulator, denn so können wir Dich besser einschätzen und Dich gezielt dort unterstützen wo Du noch Hilfe benötigst. So helfen wir Dir noch besser auf Deinem Weg zum Führerschein
Verschiedene Verkehrssituationen
In Fahrzeugen mit modernsten Fahrassistenzsystemen werden ausschließlich automatische Getriebe oder Elektromotoren zum Antrieb verbaut. Der Gesetzgeber zollt diesen Umständen Rechnung und erlaubt Dir ab dem 01.04.2021, die Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe zu absolvieren.
Eine Beschränkung, künftig nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen zu dürfen entfällt. Voraussetzung hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sowie eine 15-minütige Überprüfungsfahrt.
Du musst nachweisen, dass Du sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst ein Fahrzeug der Klasse B führen kannst.
Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird.
Darüber hinaus enthält die Verordnung neue Vorgaben für Prüfungsfahrzeuge der Klasse A2, Regelungen zur Inkraftsetzung fahrerlaubnisrechtlicher Richtlinien und eine Änderung der Gebühren für den Führerschein.
Weiterführende Informationen gibt es hier online oder direkt in unserer Fahrschule.
Die Fahrschule Schwebke mit Sitz in Hagen, bietet bereits seit 1986 Unterricht für den Führerschein der Klassen A - A1 - A2 - AM - B - BE - B96 - B196 - B197 - BF17 & L an. Zur Zeit verfügen wir über einen modernen und freundlichen Schulungsraum für den Theorieunterricht in der Hagener Innenstadt.
Direkt daneben befindet sich unser modernes Büro in dem Ihr Euch anmelden, aber auch unseren Fahrschulsimulator verwenden könnt
Wir freuen uns über Euer Interesse und natürlich auch darauf Euch kennen lernen zu können.
Emilienplatz 14-15
58095 Hagen
Deutschland
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