alle Klassen auf einen Blick
Ein buntes Klassentreffen
» Der Führerschein ist unsere persönliche Unabhängigkeitserklärung. Er erhöht die Chancen im Berufsleben und verbessert die Mobilität. «
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Die kleinste Zweiradklasse AM umfasst Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als Tempo 45 und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (cm3). Bei einem Fahrzeug mit einem Elektromotor darf die Motorleistung vier Kilowatt (kW) nicht übersteigen. Drei- und vierrädrige Fahrzeuge, zum Beispiel Quads und Trikes bis Tempo 45 und unter 4 kW, fallen auch unter die Zweiradklasse AM.
Mindestalter: 15 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
A1
AM
Zur Führerscheinklasse A1 gehören (Leicht-)Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kw/kg betragen. Der Besitz dieses Führerscheins ermöglicht nach zwei Praxisjahren den Wechsel auf A2, nur durch Ablegen der praktischen Prüfung.
Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Mindestalter: 25 Jahre Vorrausetzung:
B196
Mofa
Einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbel) mit einer bbH
von nicht mehr als 25 km/h.
Mindestalter: 15 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
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Ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
Die Klasse B96, auch umgangssprachlich "Führerschein für Wohnwagen" bezeichnet,
ist im Grunde keine eigene Führerscheinklasse. Sie ist lediglich eine Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96. Der Besitzer ist berechtigt, ein Zuggesamtgewicht von insgesamt 4.250 Kilogramm zu bewegen.
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine Voraussetzung: B / BF17
BF17
B96
BF17 ist die Führerscheinklasse für Teilnehmer am Programm "Begleitetes Fahren ab 17“.
Die Klasse gilt für den Pkw-Führerschein, der bereits ab 17 Jahren gemacht werden kann.
Sie dürfen in Begleitung einer eingetragenen, berechtigten Person am Straßenverkehr teilnehmen.
Beim begleiteten Fahren mit 17 kann zusätzlich die Führerscheinklasse BE bzw. B96 erworben werden.
Mindestalter: 17 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM / L
Die Klasse B ist der klassische Autoführerschein. Sie berechtigt den Besitzer, Kraftfahrzeuge zu fahren,
die auf maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beschränkt sind.
Kleinere Anhänger z.B. bis 750 kg Gesamtgewicht können mit dem Führerschein der Klasse B gezogen werden.
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM / L
BE
B
Die Führerscheinklasse BE steht für den Pkw-Anhängerführerschein. Mit der Klasse darf man Gespann-Kombinationen aus Auto und Anhänger bis zu sieben Tonnen Gesamtgewicht bewegen.
Der Anhänger selbst darf maximal 3,5 Tonnen wiegen.
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine Voraussetzung: B / BF17
Wer hat als Kind nicht davon geträumt einen Traktor zu steuern?
Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich gehört dieser Traum zum Alltag und die Lizenz ist bereits für Jugendliche zu bekommen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht mehr als 40 km/h und mit Anhänger
und ähnlichem nicht mehr als 25 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
L
Das Wichtigste rund um das Thema BF17
Begleitetes Fahren mit 17, so heißt der „Führerschein mit 17“ offiziell.
Der Fahranfänger erhält bis zum 18. Geburtstag die Möglichkeit, von den Erfahrungen der Begleitperson zu profitieren.
Hier findet Ihr die wichtigsten Infos im Überblick:
Für die Begleitpersonen gilt:
A
Die Führerscheinklasse A ist das Schwergewicht der Kraftradklassen und erlaubt das Fahren aller im Handel erhältlichen Krafträder, von Mopeds zu schweren Motorrädern. Im Vergleich zu den kleineren A-Klassen gibt es hier keine Begrenzung in der Hubraumgröße und der Höchstgeschwindigkeit. Fahrer der Führerscheinklasse A müssen 24 Jahre (bei Ersterwerb) alt sein, mit einer Sonderregel: Besitzt man schon zwei Jahre den Führerschein der Klasse A2, ist auch ein Einstieg mit 20 Jahren möglich.
Außerdem sind in der größten Kraftradklasse auch dreirädrige Fahrzeuge wie Trikes und Quads mit einer Leistung über 15 kW inbegriffen.
Mindestalter: 24 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM / A1 / A2
Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern mit einer Nennleistung bis zu 35 kW.
Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kw/kg betragen. Dieses Verhältnis darf nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kw abgeleitet sein. Der Besitz dieses Führerscheins ermöglicht nach zwei Praxisjahren den Wechsel auf A, nur durch Ablegen der praktischen Prüfung.
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM / A1
A2
B197
Bei B197 handelt es sich nicht um eine Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüßelzahl, die dazu berechtigt ein Fahrzeug mit einem Schaltgetriebe zu fahren, obwohl die Ausbildung und die anschliessende Fahrerlaubnis-
prüfung auf einem Automatikgetriebe abgenommen wurde. Ohne diese Schlüsselzahl, ist es dem Inhaber dieses Führerschein nicht erlaubt ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu führen. Hierzu müssen mindestens 10 Fahrstunden a 45 Minuten auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug absolviert werden und wird mit einer abschliessenden 15 minütigen Überprüfungsfahrt bei der Zulassungsbehörde beendet.
Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Führerscheinklassen: Keine
Die Fahrschule Schwebke mit Sitz in Hagen, bietet bereits seit 1986 Unterricht für den Führerschein der Klassen A - A1 - A2 - AM - B - BE - B96 - B196 - B197 - BF17 & L an. Zur Zeit verfügen wir über einen modernen und freundlichen Schulungsraum für den Theorieunterricht in der Hagener Innenstadt.
Direkt daneben befindet sich unser modernes Büro in dem Ihr Euch anmelden, aber auch unseren Fahrschulsimulator verwenden könnt
Wir freuen uns über Euer Interesse und natürlich auch darauf Euch kennen lernen zu können.
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